Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24417
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21 P (https://dejure.org/2022,24417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.2022 - C-46/21 P (https://dejure.org/2022,24417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 2022 - C-46/21 P (https://dejure.org/2022,24417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,24417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    ACER/ Aquind

    Rechtsmittel - Energie - Verordnung (EG) Nr. 713/2009 - Entscheidung der ACER, mit der ein Antrag auf Gewährung einer Ausnahme für neue Elektrizitätsverbindungsleitungen abgelehnt wurde - Beim Beschwerdeausschuss der ACER eingelegte Beschwerde - Funktion, ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 20.09.2019 - T-125/17

    BASF Grenzach / ECHA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    4 Betreffend die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vgl. Urteile des Gerichts vom 20. September 2019, BASF Grenzach/ECHA (T-125/17, EU:T:2019:638), und Deutschland/ECHA (T-755/17, EU:T:2019:647).

    45 "U. a. ist in Bezug auf die Widerspruchskammer der ECHA bereits entschieden worden, dass die Kontrolle dieser Widerspruchskammer bei wissenschaftlichen Beurteilungen, die in einer Entscheidung der ECHA enthalten sind, nicht auf offensichtliche Fehler beschränkt ist, sondern dass diese Kammer vielmehr auf der Grundlage des juristischen und wissenschaftlichen Sachverstands ihrer Mitglieder zu prüfen hat, ob der Widerspruchsführer dargetan hat, dass die Erwägungen, auf die die Entscheidung der ECHA gestützt worden ist, fehlerhaft waren (Urteil vom 20. September 2019, BASF Grenzach/ECHA, T-125/17, EU:T:2019:638, Rn. 87 bis 89).

    Der Beschwerdeausschuss kontrolliert somit intensiver als die Unionsgerichte (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2019, BASF Grenzach/ECHA, T-125/17, EU:T:2019:638, Rn. 124).".

  • EuGH, 11.03.2020 - C-454/18

    Baltic Cable

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    48 Urteil vom 11. März 2020, Baltic Cable (C-454/18, EU:C:2020:189, Rn. 57): "Wie aus Art. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 714/2009 hervorgeht, ist die Vergabe der auf den Verbindungsleitungen verfügbaren Kapazitäten Gegenstand harmonisierter Grundsätze, die es ermöglichen sollen, gerechte Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel festzulegen, um den Wettbewerb auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt zu verbessern.".

    55 Urteil vom 11. März 2020, Baltic Cable (C-454/18, EU:C:2020:189, Rn. 48).

  • EuG, 18.11.2020 - T-735/18

    Aquind/ ACER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Aquind erhob beim Gericht eine Nichtigkeitsklage (T-735/18) gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses.

    2 Urteil vom 18. November 2020, Aquind/ACER (T-735/18, EU:T:2020:542).

  • EuGH, 04.12.2019 - C-342/18

    Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/ Kommission - Rechtsmittel-

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    61 An dieser Stelle verfügt die ACER über einen gewissen Ermessensspielraum, wie im Urteil vom 4. Dezember 2019, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission (C-342/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1043, Rn. 48), für vergleichbare Ausnahmen auf den Gasmarkt anerkannt wurde.
  • EuG, 08.02.2023 - T-295/20

    Energiebinnenmarkt und Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse: das

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Aquind hat am 21. Mai 2020 eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Delegierten Verordnung erhoben, die beim Gericht (Rechtssache T-295/20, Aquind u. a./Kommission) anhängig ist.
  • EuGH, 16.07.2021 - C-46/21

    ACER/ Aquind

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Die Vizepräsidentin des Gerichtshofs wies den Antrag mit Beschluss vom 16. Juli 2021, ACER/Aquind (C-46/21 P-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:633), zurück, weil der geltend gemachte schwere und nicht wieder gutzumachende Schaden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschwerdeausschuss die Beschwerde von Aquind mit seiner Entscheidung A-001-2018_R vom 4. Juni 2021 als unzulässig zurückgewiesen habe, weggefallen sei bzw. sich als hypothetischer Natur erwiesen habe.
  • EuGH, 01.08.2022 - C-310/21

    Aquind u.a./ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Mit Urteil des Gerichtshofs vom 1. August 2022, Aquind u. a./Kommission (C-310/21 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:615), ist dieser Beschluss bestätigt worden.
  • EuG, 05.03.2021 - T-885/19

    Aquind u.a./ Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Aquind hatte die Delegierte Verordnung bereits vor der Veröffentlichung angefochten, jedoch hat das Gericht die Klage mit Beschluss vom 5. März 2021, Aquind u. a./Kommission (T-885/19, EU:T:2021:118), für unzulässig erklärt.
  • EuG, 15.02.2023 - T-492/21

    Aquind u.a./ ACER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    Aquind hat beim Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung (Rechtssache T-492/21) erhoben, die noch anhängig ist.
  • EuG, 20.09.2019 - T-755/17

    Deutschland/ ECHA - REACH - Stoffbewertung - BENPAT - Persistenz - Entscheidung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-46/21
    4 Betreffend die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vgl. Urteile des Gerichts vom 20. September 2019, BASF Grenzach/ECHA (T-125/17, EU:T:2019:638), und Deutschland/ECHA (T-755/17, EU:T:2019:647).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht